Hallo, Bähh,

genau, muss aber noch nicht mal UEFI sein. 64 Bit reicht. Das Rettungsmedium ist in keiner Weise an den Rechner gebunden, auf dem es erstellt wurde. Die Bitrate des Rettungsmediums hängt allerdings von der Bitrate des installierten Betriebssystems ab. Und ein UEFI-System ist nur mit einem 64-Bit-Medium bootbar.

Lizenztechnisch ist natürlich das Rettungsmedium bei einer Einzelplatzlizenz an denselben Rechner gebunden, auf dem das Programm installiert ist. Wenn der aber zum Beispiel nicht mehr bootet und man "aus Versehen" vergessen hat, sofort nach der Installation ein Rettungsmedium zu erstellen - wie es unbedingt zu empfehlen ist - dann wird niemand etwas dagegen haben, wenn Du Dein Programm auf einem zweiten Rechner installierst, das Rettungsmedium erstellst, und dann das Programm wieder deinstallierst.