Habe mir vor ca. 3 Jahren mit Paragon eine Komplettsicherung auf einer ext. Festplatte gespeichert. Wenn diese Sicherung jetzt auf meinem aktuellen System wiederhergestellt wird dann ist ja das ganze System von damals vorhanden und vom akt. System faktisch nichts mehr übrig. Heißt also in der Praxis wenn auch vom derzeitigen Zustand eine Komplettsicherung besteht dann kann ich zuerst denn damaligen Zustand wiederherstellen und wenn dies geschehen ist dann könnte ich praktisch die zweite Sicherung nehmen und über die "alte" wiederherstellen dann wäre wieder der aktuelle Zustand hergestellt. Ist meine Annahme richtig.